Prostituiertenschutzgesetz
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde am 21. Oktober 2016 erlassen und ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Kernelemente sind die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe und einer Anmeldebescheinigung für Prostituierte. Damit sollen Prostituierte besser geschützt und Kriminalität bekämpft werden. Interessenverbände kritisieren, das Gesetz benachteilige und gefährde Prostituierte und reichten im Juni 2017 eine Verfassungsbeschwerde ein.
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